Gesundheit

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Nicht nur die Bundesebene in Deutschland, sondern auch die kommunale Ebene in Erfurt steht vor den Herausforderungen des demografischen Wandels. Der steigende Anteil von Senior*innen an der Gesamtbevölkerung macht es notwendig, die städtische Infrastruktur zu ändern. Diese wurde zum Großteil in den Jahren der Babyboomer für die überwiegend junge Bevölkerung konzipiert (vgl. Gassmann, Böhm, Palmié 2018: 9 f.). Nun muss sie so angepasst werden, dass sie auch den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht wird und ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft auch mit steigendem Alter ermöglicht (vgl. ebd.). Denn die Stadt Erfurt hat sich in ihrem integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 zum Ziel gesetzt die strukturellen Voraussetzungen für eine soziale Inklusion jedes Menschen zu bieten (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2018a: 79). 

Das bedeutet, dass auch Menschen mit (schwerer) Behinderung bei strukturellen Anpassungen berücksichtigt werden müssen. Menschen mit Behinderung werden in § 2 Abs. 2 SGB IX als Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Sinnesbeeinträchtigung definiert. Eine schwere Behinderung liegt bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % vor (vgl. § 2 Abs. 2 SGB IX). Eine Behinderung kann z.B. eine körperliche Beeinträchtigung wie eine Querschnittslähmung oder Erblindung sein, aber auch eine geistige Beeinträchtigung wie Demenz oder Autismus. Je nach Art der Behinderung sind andere Voraussetzungen nötig, um die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. 

Insbesondere in den Bereichen Pflege, ärztliche Versorgung und im Alltag besteht für diese beiden Bevölkerungsgruppen Unterstützungsbedarf. Daher bieten digitale Lösungen hier ein großes Potenzial, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Aus diesem Grund wird im Folgenden der Schwerpunkt auf digitale Lösungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung gelegt.

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Demografische Veränderungen

Um zu erfahren wie sich die Digitalisierung auf Erfurt im Jahr 2035 ausgewirkt haben könnte, muss zunächst überlegt werden, wie sich die Bevölkerungsstruktur im Jahr 2035 voraussichtlich verändert hat. Der demografische Wandel wird, wie bereits dargestellt, besonders durch den steigenden Anteil an älterern Menschen in Deutschland deutlich werden. Trotz gestiegener Geburtenzahlen und kontinuierlicher Zuwanderung wird der Anteil der über 67-Jährigen an der Gesamtbevölkerung immer größer werden. In Erfurt wird der Anteil der über 67-jährigen an der Gesamtbevölkerung zwischen 2015 und 2035 von 21 % auf 25 % anwachsen (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2015: 37ff.). Das bedeutet, dass auch der Anteil der hilfebedürftigen Personen steigen wird. Im Alter von 67 Jahren ist eine Person in der Regel nicht gleich aufgrund ihres Alters auf Unterstützung angewiesen. Jedoch steigt der Pflegebedarf insbesondere bei älteren Senioren (über 80-jährigen) an (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2015: 58). Nach Hochrechnung der Stadt Erfurt wird die Anzahl der stationär Pflegebedürftigen in Erfurt allein bis 2030 um 40 % ansteigen und den Ausbau der Betreuungskapazität notwendig machen (vgl. ebd.: 59). Erfurt hat sich in seinem ISEK 2030 verpflichtet, die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und Angebote für Senior*innen, Pflegebedürftige und Familien weiterzuentwickeln (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2018b: 49). Das bedeutet, dass sie auf den Ausbau der stationären Pflegeversorgung hinwirken müsste.  Es zeichnet sich jedoch ein genereller Trend und Wille ab, die ambulante Pflege möglichst lange zu ermöglichen (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2015: 59). Diese hat den Vorteil, dass Menschen in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können, wo sie meist schrittweise Routinen in Bezug auf ihre alltäglichen Bedürfnisse entwickelt haben (vgl. Weiß et al. 2017: 14). Hier können sie länger selbstständig leben (vgl. ebd.). 

Etablierte digitale Technologien

Wenn die heutigen Prognosen zutreffen, wird die Bevölkerungsstruktur also im Jahr 2035 stark durch den Anteil älterer Menschen dominiert werden. Das Leitbild ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, hat die Anforderungen an den Gesundheitssektor verändert. Digitale Assistenzsysteme sind im Massenmarkt etabliert und werden von Krankenkassen zum Großteil mitgetragen. Dadurch ist es der stark gestiegenen Anzahl an pflegebedürftigen Menschen länger möglich in ihrem vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben. Unterstützend stehen hierbei in allen Privathaushalten von Pflegebedürftigen und Pflegeheimen Pflegeroboter für körperlich anspruchsvolle Aufgaben und zur Unterhaltung zur Verfügung. Sie regen die Pflegebedürftigen auch zu mehr Bewegung und Vitalität an. Bei Bedarf können Pflegebedürftige weiterhin über Apps niedrigschwellig auf Unterstützung aus der Nachbarschaft zurückgreifen, wenn sie Hilfe in ihrem Wohnumfeld benötigen und keine Pflegekraft oder Familienangehörige in der Nähe sind. Damit sind Pflegeroboter nicht der Ersatz für menschliche Nähe, sondern eine Unterstützung im Alltag geworden. Die Assistenzsysteme und Roboter entlasten die Pflegekräfte zeitlich und körperlich. Dies wird dadurch bestärkt, dass sich das Angebot von Apps weiter auf verschiedene körperliche Einschränkungen und auch auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgeweitet hat, die den Umgang mit Smartphones nun selbstständig beherrschen. 

Auch Ärzt*innen werden in ihrer Arbeit entlastet. Sie können bei jeder anspruchsvollen Diagnose auf die Einschätzung von künstlicher Intelligenz zurückgreifen, die mittels weltweiter Vernetzung und ständiger Erweiterung der Algorithmen und Daten immer auf dem aktuellsten Stand der Forschung ist. Durch die Kombination der Lebens- und Arbeitserfahrung von Ärzt*innen mit dem Wissen der KI sind die ärztlichen Diagnosen und Therapieempfehlungen besser und präziser geworden. Durch regelmäßige gezielte Gesundheits-Scans für Menschen mit und ohne familiäre Vorbelastungen werden beispielsweise spätere Alzheimer-Patient*innen bis zu zehn Jahre im Voraus diagnostiziert. Dadurch können Therapien meist begonnen werden, bevor die Krankheit im Körper ausgebrochen ist. Die sinkende Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum hat dazu geführt, dass die meisten Landärzt*innen aus ökonomischen Gründen ihre Praxen vor Ort schließen mussten und in zentralen Klein- und Mittelzentren Gemeinschaftspraxen mit dem Schwerpunkt telemedizinischer Versorgung eingerichtet haben. Daher hat die Regierung im Grundgesetz das Grundrecht auf digitale medizinische Versorgung festgesetzt.

Nun haben besonders die Einwohner*innen in ländlichen Räumen die Möglichkeit einen Teil ihrer Arzttermine digital wahrzunehmen. Dies kommt auch den Bewohner*innen der eingemeindeten Dörfer vor Erfurt zugute, die nun einen Teil ihrer Fahrten zu Ärzt*innen nach Erfurt durch telemedizinische Untersuchungen ersetzen können. Befunde, Rezepte und Laborberichte werden digital vergeben und sind mittels Verschlüsselung jederzeit sicher für die Patient*innen online verfügbar. Rechtliche Grundlage für die Verpflichtungen ist das stetig erweiterte E-Health-Gesetz, das 2016 erstmals in Kraft getreten ist.


Auswirkungen der Konzepte

Um herauszufinden, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den vorgestellten Ist-Zustand 2035 zu erreichen, muss zuerst analysiert werden, was welche Ebene dafür tun muss. Im Bereich Gesundheit sind die Zuständigkeiten im Wesentlichen zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Der Bund ist unter anderem für die gesetzlichen Krankenkassen, medizinische Dokumentation und Information, gesundheitliche Aufklärung, Arzneimittel und Medizinprodukte, die soziale Sicherung und deren Finanzierung zuständig (vgl. BMG 2015). Eine Ebene darunter sind die Länder unter anderem für die stationäre Versorgung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Aufsicht über die regionalen Krankenkassen und die Investitionskosten für Krankenhäuser zuständig. Die unterste Ebene der Kommunen gestaltet im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die gesundheitsfördernden Lebensbedingungen der Menschen z.B. durch die Bereitstellung von Sport- und Grünflächen (vgl. GKV-Bündnis für Gesundheit 2020). Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Akteur*innen wie die gesetzlichen Krankenkassen, Forschungsinstitute, Verbände von Ärzt*innen, Patient*innen und private Gesundheitseinrichtungen, die im deutschen Gesundheitssystem mitwirken.  

Die Stadt Erfurt ist als Kommune also für die Gesundheitsförderung im Rahmen ihrer Stadtplanung zuständig. Da der kommunale Handlungsspielraum im Bereich der Pflege als relativ gering angesehen wird, muss sich Erfurt auf die pflegetangierenden Aspekte wie barrierearmes Wohnen, Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe und soziale Teilhabe konzentrieren, die in diesem Bericht in den Tätigkeitsfeldern Wohnen und Freizeit behandelt werden (vgl. Landeshauptstadt Erfurt 2018a). Ob hierfür Mittel zur Verfügung stehen, hängt jeweils von der Haushaltslage der Stadt ab. Unabhängig davon kann die Stadt zusätzliche Fördermittel von den oberen Ebenen beantragen. 

Für Digitalisierungsprojekte im Gesundheitsbereich gibt es bereits verschiedene Förderprogramme von Bund und Land, die sich an unterschiedliche Akteur*innen richten. Diese Förderprogramme beziehen sich zum Großteil auf die Erforschung und den Ausbau neuer digitaler Technologien. Das Hindernis bei der Etablierung bestehender Technologien, die im Bestand vorgestellt wurden, war jedoch häufig, dass Privatpersonen sie nicht alleine finanzieren konnten. Grundsätzlich werden innovative technische Lösungen meist billiger, wenn sie sich auf dem Massenmarkt etabliert haben (vgl. Weiß et al.: 23). Einige Produkte wie SensFloor befinden sich derzeit zum Beispiel noch in der Testphase und werden daher erst nach positivem Urteil durch die Krankenkassen übernommen (vgl. homeandsmart GmbH 2020). Da die öffentlichen und privaten Institutionen einen finanziellen Nutzen aus einer verbesserten Versorgung und Teilhabe älterer Menschen ziehen, sollten sie sich jedoch bereits heute an technischen Assistenzsystemen beteiligen (vgl. Weiß et al. 2017: 22). Ansonsten können sie nicht den nötigen Absatz erreichen, um sich auf dem Massenmarkt zu etablieren. 

Das Land Thüringen arbeitet derzeit mit Berlin daran, eine Initiative zur Pflege in den Bundesrat einzubringen (vgl. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung 2020). Ziel ist zunächst, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für digitale Assistenzsysteme wie Notfallknöpfe übernehmen (vgl. ebd.). Die derzeitige Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner brachte aber in diesem Zusammenhang auch ein, dass dies in Zukunft auch für Serviceroboter gelten könnte (vgl. ebd.). 

Entsprechend dem übergeordneten Leitbild, Menschen durch digitale Lösungen zu nachhaltigen Handlungen zu motivieren, gilt es zum Schluss noch zu überprüfen, ob die erwarteten Auswirkungen auch dem Nachhaltigkeitsgedanken entsprechen, der zu Beginn des Berichtes formuliert wurde. Daher wurden die Auswirkungen in die drei Hauptebenen der Nachhaltigkeit aufgeteilt. 

Ökologische Auswirkungen

In der Vorstellung des Ist-Zustandes 2035 wird davon ausgegangen, dass Telemedizin und Telemonitoring sich weiterentwickelt und zur gängigen Praxis wird. Dies führt dazu, dass Patient*innen weniger Wege zu den Ärzt*innen fahren, weil sie von zuhause aus behandelt werden. Das bedeutet auch, dass weniger Kraftstoff und weniger Energie für die Fahrten aufgewendet werden muss und Ressourcen eingespart werden können. Gleichzeitig muss in dem erdachten Szenario aber auch berücksichtigt werden, dass die Fahrten von Pflegekräften und Arzthelfer*innen aufgrund der Hausbesuche zunehmen, wenn mehr Menschen in ihrem häuslichen Wohnumfeld behandelt und gepflegt werden. Diese Fahrten des Pflegepersonals würden also wiederum hinzukommen. Die elektronische Erfassung von Gesundheitsdaten wie bei der elektronischen Patientenakte und der erweiterten elektronischen Gesundheitskarte führt dazu, dass Papier und die dafür benötigten Ressourcen eingespart werden. 

Ökonomische Auswirkungen

Die Digitalisierung wird im entwickelten Szenario dazu führen, dass das Gesundheitspersonal entlastet wird. Ärzt*innen werden durch die KI bei der Diagnose und Therapievorschlägen unterstützt und können die Zeit, die sie sonst zum Aneignen des Wissens benötigen, für anderen Dinge nutzen und so effizienter arbeiten. Auch in der Pflege wird eine Effizienzsteigerung erwartet (vgl. Fachforum Innovative Arbeitswelten 2017: 3). Indem Pflegekräfte von körperlich und zeitlich intensiven Tätigkeiten entlastet werden, haben sie mehr Zeit und Energie für andere Aufgaben übrig und können ihren Beruf auch mit zunehmendem Alter länger ausüben (vgl. ebd.). Dies wird durch eine einfachere Kommunikation und Abstimmung zwischen Pflegekräften und Ärzt*innen bestärkt (vgl. ebd.). In der Gesamtheit wird der Pflegeberuf attraktiver und auch für technisch versierte Menschen interessanter (vgl. ebd.: 5). 

Des Weiteren werden Kosten durch Telemedizin eingespart, da hierdurch zum Beispiel Flächen in Arztpraxen wegfallen (vgl. Jaekel 2015: 74). Das selbstbestimme Leben im eigenen häuslichen Wohnumfeld ist außerdem für Privatpersonen deutlich günstiger als die Betreuung in einem Pflegeheim. Das gilt sowohl für Menschen, die aufgrund ihres Alters heutzutage in einem Pflegeheim betreut werden müssten, als auch für jüngere Menschen, die wegen einer Behinderung auf die dauerhafte Hilfe in einem Pflegeheim angewiesen wären. 

Soziale Auswirkungen

Insgesamt wird der Digitalisierung von mehreren Seiten großes Potenzial für die Sicherstellung des zu erwartenden hohen Pflegebedarfs zugesprochen. Die Entlastung der Pflegekräfte durch KI und andere digitale Technologien führt zu einer Entlastung der Pflegeeinrichtungen. Es können sich nun auch ökonomisch schwächere Personen mit der Unterstützung von Krankenkassen eine menschenwürdige Pflege leisten. 

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich wird erwartet, dass sich die Lebensqualität der Pflegebedürftigen durch die Digitalisierung verbessert (vgl. Fachforum Innovative Arbeitswelten 2017: 3). Das kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn der bereits angesprochene menschliche Faktor dabei nicht aus dem Blickfeld gerät. All diese Voraussetzungen führen dazu, dass Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht wird (vgl. Jaekel 2015: 72). 



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